D. Stammeinlagen

Die GmbH hat ein Grundkapital («Stammkapital») von mindestens CHF 20’000, aufgeteilt in Stammanteile, deren Nennwert grösser als null sein muss. Bei der Gründung muss für jeden Stammanteil eine dem Ausgabebetrag entsprechende Einlage vollständig geleistet werden (Art. 777c OR).

Dabei sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar für:

  • die Angabe der Sacheinlagen, der Verrechnungen und der besonderen Vorteile in den Statuten;
  • die Leistung und die Prüfung der Einlagen.