3. Stiftung

Die Stiftung entsteht durch die Widmung eines Kapitals zu Gunsten eines bestimmten Zwecks. Dieses Kapital ist das Grundkapital der Stiftung. Es geniesst einen strengen Schutz. Der Stiftungszweck soll mit den Erträgen des Grundkapitals verfolgt werden; über die Verwendung seiner Erträgnisse wacht eine staatliche Aufsicht.