4. Kapitalverlust

Jahresrechnung das Nettovermögen (d.h. die Aktiven abzüglich der Verbindlichkeiten) 50% der Summe aus Aktienkapital, nicht an die Aktionäre zurückzahlbarer gesetzlicher Kapitalreserve und gesetzlicher Gewinnreserve («AK/Reserve») nicht mehr deckt.

Da sich der Kapitalverlust aus der Jahresrechnung ergibt, besteht die erhöhte Möglichkeit, dass eine frühere Décharge den VR vor Haftungsfolgen schützt.

 

Hälftiger Kapitalverlust:

Aktiven

Passiven

Kontokorrent                   100’000

Bankschulden                 350’000

Maschinenpark (Liq.)      400’000

Aktionärsdarlehen           200’000

Liegenschaft (Liq.)          200’000

AK/Reserve                     400’000

 

Verlust/-vortrag              -250’000

Bilanzsumme                  700’000

Bilanzsumme                  700’000

Eigenkapital: 150’000

 

  1. Massnahmen in der Kompetenz des VR
  2. Massnahmen in der Kompetenz der Sanierungs-GV