Rechnungslegungs- und Revisionsrecht

Rechnungslegungsrecht ist, wie der Begriff schon andeutet, auch Recht und damit eigentlich ein Regelungsbereich, für den primär Juristen zuständig sein sollten und nicht nur Oekonomen und Wirtschaftsprüfer.

Das bedingt, dass sich die Juristen mit diesem Thema auch auseinandersetzen und auch das Verständnis dafür aufbringen, dies zu tun.

Ohne Verständnis für Fragen der Rechnungslegung sind Juristen nicht in der Lage, festzustellen oder zu überprüfen, ob und wie eine Gesellschaft funktioniert, wie es um sie steht, ob beispielsweise Organe Sorgfaltsmassstäbe verletzt und sich somit verantwortlich gemacht haben.

Weiterführende Beschäftigung mit Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrecht:

Absolventen der Vorlesung Rechnungslegungsrecht haben die Möglichkeit, sich im Rechnungslegungs- und Gesellschaftsrecht durch Masterarbeiten, Dissertationen (mit oder ohne Assistenz) weiterzuentwickeln.