6. Pflichtenkonflikt und “business judgment rule”

Kollidiert die Pflicht zum Rettungsversuch mit der Pflicht zur Benachrichtigung des Gerichts, fragt es sich, welche Pflicht vorgeht. Der VR wird insofern entlastet, als eine Pflichtverletzung erst vorliegt, wenn er seinen Handlungsspielraum überschreitet und nicht bereits dann, wenn sich der Entscheid des Verwaltungsrats im Nachhinein als falsch herausstellt («business judgement rule»). Denn der ihm zukommende grosse Handlungsspielraum und die damit verbundene Unsicherheit sind vom Gesetzgeber gewollt.