9a. Transparenzbericht bei Rohstoffunternehmen
Für Gesellschaften, die revisionspflichtig und im Rohstoffsektor tätig sind (Art. 964d Abs. 1 OR i.V.m. Art. 727 OR; direkt oder durch Tochtergesellschaft durch Exploration, Prospektion, Entdeckung, Erschliessung oder Förderung von Mineralien, Erdöl-/Erdgasvorkommen oder Holzschlag in Primärwäldern bzw. ggf. im Rohstoffhandel (Art. 964i OR), gelten die Transparenzpflichten von Art. 964d ff. OR.
So muss jährlich ein Bericht über geschäftsbezogene Zahlungen über CHF 100’000/Jahr an staatliche Stellen erstellt und elektronisch offengelegt werden (ggf. konsolidiert für den ganzen Konzern).