6. Personengesellschaften (eGes, KlG, KmG)

Die Funktion des Grundkapitals ist auch die einer Garantiesumme, von der der Gläubiger weiss, dass sie einem besonderen Schutz unterliegt. In einer Gesellschaft, in welcher alle oder Teile der Gesellschafter unbeschränkt haften, gibt und braucht es kein Grundkapital, das besonders zu schützen wäre. Dazu kommt, dass diese Gesellschaften gar kein eigenes Vermögen haben. Die Gesellschafter sind immer direkt an den Werten der Gesellschaft berechtigt.