§13 Beziehungen innerhalb der Gesellschaft
Das Innenverhältnis besteht zwischen den Gesellschaftern
- und der Gesellschaft (bei Körperschaften);
- untereinander (insb. bei Personengesellschaften).
Beziehungen im Innenverhältnis:
Nur Beziehungen |
eGes |
KlG, |
Beziehungen unter den Mitgliedern und zwischen Gesellschaft und Mitgliedern |
GmbH, |
KmAG |
Nur Beziehungen |
Verein |
AG |
Besteht nur eine Beziehung zwischen Gesellschaft und Mitgliedern, hat dies zur Folge, dass der eine Gesellschafter gegenüber dem anderen Gesellschafter keine vertraglichen Pflichten hat.