§13 Beziehungen innerhalb der Gesellschaft

Das Innenverhältnis besteht zwischen den Gesellschaftern

  • und der Gesellschaft (bei Körperschaften);
  • untereinander (insb. bei Personengesellschaften).

Beziehungen im Innenverhältnis:

Nur Beziehungen
unter den Mitgliedern

eGes

KlG,
KmG

Beziehungen unter den Mitgliedern und zwischen Gesellschaft und Mitgliedern

GmbH,
Gen

KmAG

Nur Beziehungen
zwischen Gesellschaft und Mitgliedern

Verein

AG

 

Besteht nur eine Beziehung zwischen Gesellschaft und Mitgliedern, hat dies zur Folge, dass der eine Gesellschafter gegenüber dem anderen Gesellschafter keine vertraglichen Pflichten hat.