aa. Arten von Firmen

Die Firma ist der nach Art. 956 OR geschützte Name der Gesellschaft. Ist die Firma zulässig, wird sie im HReg eingetragen und der Träger der Firma geniesst den Schutz des Firmenrechts.

Es werden folgende Arten unterschieden:

  • Personenfirmen (wesentlicher Inhalt ist ein Familienname; z.B. «Müller AG»);
  • Sachfirmen (nennen die Sache, die Art des Unternehmens; z.B. «Basler Lagerhaus AG»);
  • Phantasiefirmen (bestehen aus erfundenen Begriffen; z.B. «Primus AG»);
  • Gemischte Firmen (bestehen aus mehreren Elementen; z.B. «Transag Lagerhaus AG»).