bb. Auftritt gegenüber Dritten

Je nach dem Geltungsanspruch soll und muss der Name auf die Person der Gründer oder Gesellschafter hinweisen oder von diesen unabhängig sein. Wer das Vertrauen, das er geniesst, dem Unternehmen zukommen lassen will, gibt ihm seinen Namen («Gebr. Müller»), wer eine eigene Unternehmensidentität aufbauen will, wählt einen Namen, der den Gründer überlebt und auf die Identität des Unternehmens hinweist («Primus AG»).