A. Aktivlegitimation

Die Klageberechtigung steht unterschiedlichen Personen zu, je nachdem, wem ein unmittelbarer Schaden oder ein Reflexschaden erwachsen ist und ob die Gesellschaft Konkurs ist oder aufrecht steht.

aa. Aktionär oder Dritte unmittelbar geschädigt

bb. Gesellschaft (auch) unmittelbar geschädigt