cc. Kausalzusammenhang

Erforderlich sind weiter die natürliche und adäquate Kausalität zwischen Schaden und Pflichtverletzung. Hier ergeben sich heikle Abgrenzungsfragen und der Nachweis bleibt oft schwierig. Die Gerichte lassen es deshalb oft genügen, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dargetan ist.