B. Haftung VR, Geschäftsführer, Liquidator

Die genannten Organe haften unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen, wenn durch ihr (fahrlässig oder absichtlich) pflichtwidriges Verhalten kausal ein Schaden entstanden ist und die Exkulpation misslingt.

aa. Passivlegitimation

bb. Pflichtverletzung

cc. Kausalzusammenhang

dd. Verschulden