E. Erleichterte Fusion bei qualifizierter Beherrschung

Wenn die übernehmende Kapitalgesellschaft Alleingesellschafter (Mutter) der übertragenden Kapitalgesellschaft (Tochter) ist, kann die Fusion unter erleichterten Voraussetzungen stattfinden (Art. 23 FusG). In diesen Fällen reduziert sich der Regelungsinhalt des Fusionsvertrags. Zudem muss weder einen Fusionsbericht erstellt noch der Fusionsvertrag geprüft werden (Art. 24 FusG).