10. Umlauf- und Anlagevermögen

Gemäss Art. 959a OR weist die Bilanz folgende Umlauf- und Anlagevermögensposten aus:

In der Praxis werden die Aktiven nach dem Liquiditätsprinzip geordnet. Das heisst, je schneller ein Aktivposten flüssig gemacht werden kann, desto weiter oben wird er platziert.