1. Grundlagen

Mit der Gesellschaft wird eine eigene rechtliche Einheit geschaffen, welche die von den Gründern geplanten wirtschaftlichen oder anderen Interessen verfolgt. Für die Gründer kann es entscheidend sein, in der Anfangsphase eine Gesellschaftsform zu wählen, die kostengünstig und einfach gegründet werden kann.

Die einfache Gründung von Gesellschaften – womöglich gar ohne staatliche Mitwirkung oder jedenfalls nur mit geringer Bedeutung derselben – ist eines der Kennzeichen eines liberalen Staats und einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung.

Im Schweizer Recht beschränkt sich die staatliche Teilnahme weitgehend auf die Mitwirkung des Handelsregisteramts und des Notariats. Darüber hinaus gibt es keine staatliche Mitwirkung in irgendeiner Form, wie beispielsweise das Erfordernis von Gründungs- oder Betriebsbewilligungen (Ausnahme: u.a. Banken, Kollektivanlagen).