2. Der Aktivenbegriff

Der Aktivenbegriff ist den IFRS entnommen worden und führt dazu, dass es nur noch auf die Frage ankommt, ob aufgrund vergangener Ereignisse über den Vermögenswert verfügt werden kann, ein Mittelzufluss wahrscheinlich ist und der Wert verlässlich geschätzt werden kann. Die juristische Qualifikation des Vermögenswerts (Forderung, Sache oder ein immaterielles Recht) ist nicht mehr so wichtig; entscheidend ist, dass ein Mittelzufluss mit einer hohen Wahrscheinlichkeit erfolgen muss (vgl. dazu auch Art. 959 Abs. 2 OR).