1. Mehrheit von Unternehmen

Der Konzern besteht aus einer Mehrheit von Unternehmen. Bei der Wahl der Rechtsform für die Tochtergesellschaften wird die Konzernmutter meinstens auf die Aktiengesellschaft zurückgreifen. Für sie von Vorteil sind insb. die Haftungsbeschränkung und die einfache Kontrolle.

 

Der Konzern: M = Mutter, T = Tochter.