aa. Grundlagen
Die Kapitalherabsetzung führt zu einer Reduktion des Grundkapitals und damit zu einer Reduktion des qualifiziert geschützten Haftungssubstrats. Entweder wird der Nennwert der Aktien reduziert oder Aktien vernichtet (Art. 653j Abs. 2 OR). Wie die Kapitalerhöhung kann auch die Kapitalherabsetzung mit oder ohne Veränderung, hier Reduzierung der Gesellschaftsaktiven, erfolgen.