dd. Beschlussfassung und Gültigkeit
Die Beschlussfassung der Geschäftsführer erfolgt nach Köpfen, nicht nach Stammkapital. Diese Differenzierung ist besonderes dann wichtig, wenn alle Gesellschafter Geschäftsführer sind; je nach Thema des Entscheids, der zu fällen ist, sind die einen oder die anderen Vorschriften anzuwenden. Bei mehreren Geschäftsführern entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Gesellschafterversammlung hat einen Vorsitzenden zu bestimmen, der über den Stichentscheid verfügt (Art. 809 Abs. 3, 4 OR).