1. Grundlagen

Die Gesellschafter sind unter sich und mit der Gesellschaft allenfalls eng verbunden. Daher fragt es sich, zu welchen Treuepflichten die Gesellschafter verpflichtet sind und ob sie insbesondere einem Konkurrenzverbot unterliegen – besonders in Gesellschaften, in denen Gesellschafter Einsichtsrechte in die Geschäftsführung geniessen.