1. Grundlagen
Für das Mitglied einer Gesellschaft sind oft nicht nur die finanziellen Verhältnisse in der Gesellschaft relevant, sondern auch die Personen der anderen Gesellschafter. Gleiches gilt unter Umständen auch für die Gesellschaft selbst, die möglicherweise bestimmte Personen nicht aufnehmen will. Die Fragestellung ist kontrovers und von grosser praktischer Bedeutung.
Der Eintritt kann in der Regel frei geregelt werden (Ausnahme: Genossenschaft).
Für die Nachfolge und den Austritt von Gesellschaftern bestehen hingegen unterschiedliche Regelungen. Die Fragestellung ist vor allem für Personen relevant, die grosse Anteile an Gesellschaften halten, bei denen sie nicht aktiv teilnehmen können oder wollen. Ihr Vermögen ist blockiert, wenn sie nicht austreten oder ihren Gesellschafteranteil an einen Dritten veräussern können.