C. Verein

Der Verein ist eine als juristische Person organisierte Körperschaft mit eigenem Namen, unter dem er gegenüber Dritten auftreten kann. Er verpflichtet sich dabei selbst und haftet für seine eingegangenen Pflichten mit seinem eigenen Vermögen. Sein Name muss nicht auf die Rechtsform hinweisen («Zentrum für Armenpflege»).