III. Funktion der konsolidierten Konzernrechnung
Die konsolidierte Konzernrechnung ist eine Informationsquelle für Aktionäre, Konzerngläubiger und Dritte. Sie ist auch ein Führungsinstrument für die Konzernleitung. Sie verschafft der Muttergesellschaft Klarheit über ihre eigene wirtschaftliche Lage und diejenige des gesamten Konzerns. Die Muttergesellschaft ist zwar nicht immer verpflichtet, den Konzern zu leiten. Sie ist aber immer zur eigenen Leitung verpflichtet, und dazu gehört auch, dass sie gestützt auf eine konsolidierte Konzernrechnung die wirtschaftliche Situation im Konzern kennt.
Die konsolidierte Konzernrechnung ist demgegenüber kein Instrument des Verkehrs- und Gläubigerschutzes wie die Jahresrechnung der Gesellschaft, an die der Gesetzgeber insbesondere die Rechtsfolgen des Art. 725 ff. OR knüpft. Die konsolidierte Konzernrechnung kann entweder nach den Vorschriften des OR oder eines Rechnungslegungsstandards vorgenommen werden. Für an der Börse kotierte Unternehmen ist eine Konsolidierung nach dem Rechnungslegungsstandard IFRS üblich und meistens auch vorgeschrieben.
Dokumentation