aa. Grundlagen

Die Erhöhung des Aktienkapitals dient zwei Zielsetzungen:

Erstens erhöht sich so die Summe, welche durch die Vorschriften über das Aktienkapital geschützt ist, was die Kreditwürdigkeit der Gesellschaft stärkt. Hier kann die Kapitalerhöhung auch aus eigenen Mitteln finanziert werden – allein durch eine Umbuchung von freiem Eigenkapital in Aktienkapital (Art. 652d OR).

Zweitens lässt sie der AG neue Mittel zufliessen, ohne dass sich die Gesellschaftsschulden erhöhen. Bringt ein ausgewählter Anleger die Mittel ein, kann es sinnvoll sein, ihn alle neuen Aktien zeichnen zu lassen und das Bezugsrecht für alle anderen Aktionäre einzuschränken oder gar auszuschliessen. In diesem Fall verlieren die alten Aktionäre freilich anteilig an Einfluss.

Vor Kapitalerhöhung:

Aktiven

Passiven

Barmittel                   200’000

Bankschulden          100’000

 

Aktienkapital            100’000

Bilanzsumme           200’000

Bilanzsumme           200’000

Die Gesellschaft benötigt CHF 100’000 zur Finanzierung eines Projekts.

 

Ohne Kapitalerhöhung:

Aktiven

Passiven

Barmittel                   300’000

Bankschulden          200’000

 

Aktienkapital            100’000

Bilanzsumme           300’000

Bilanzsumme           300’000

Das Verhältnis von Bankschulden und Barmitteln wird immer schlechter. Ein Verlust von CHF 100’000 führt in die Überschuldung.

 

Nach Kapitalerhöhung:

Aktiven

Passiven

Barmittel                   300’000

Bankschulden          100’000

 

Aktienkapital            200’000

Bilanzsumme           300’000

Bilanzsumme           300’000

Das Verhältnis von Bankschulden und Barmitteln wird besser. Ein weiterer Verlust von CHF 100’000 führt nicht mehr in die Überschuldung.