A. Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals und damit i.d.R. auch die Erhöhung des Gesellschaftsvermögens durch zusätzliche Nachschüsse der Gesellschafter. Die Möglichkeit, das Kapital zu erhöhen, stellt sich nicht bei den Rechtsgemeinschaften, sondern nur bei den juristischen Personen, die ein Grundkapital haben.