1. Grundlagen
Die Buchführung erfasst alle finanzrelevanten Geschäftsvorfälle und Sachverhalte zwischen einer Gesellschaft und ihrer Umwelt oder innerhalb der Gesellschaft, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanzierungs- und Ertragslage des Unternehmens (wirtschaftliche Lage) notwendig sind (Art. 957 OR). Sie bildet damit die Grundlage der Rechnungslegung, welche diese Ergebnisse darstellt und offenlegt. Die Vorschriften der Rechnungslegung beschreiben mithin die Normen, die bei der Erstellung der Bilanz und der Erfolgsrechnung und bei der Bewertung der einzelnen Positionen anwendbar sind.
Die Bilanz ist das Abbild der Finanzsituation einer Gesellschaft an einem bestimmten Stichtag (Art. 959 f. OR).
Die Erfolgsrechnung ist die Darstellung der Veränderung der Ertragslage zwischen zwei Stichtagen (in der Regel ein Jahr; Art. 959b OR).
Bilanz und Erfolgsrechnung haben den Zweck, die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft abzubilden. Sie sind für Gesellschaftsgläubiger und -organe eine wesentliche Entscheidungsgrundlage.
Neben Bilanz und Erfolgsrechnung kann die Gesellschaft eine Mittelflussrechnung (auch Cashflow-Rechnung) erstellen. Sie zeigt die Veränderung der Barmittel im Berichtszeitraum auf. Sie ist obligatorisch für Unternehmen, die ordentlich revidiert werden müssen.