5. Abgrenzungen

A. Zum Share Deal

Der Share Deal besteht in einer Übernahme aller oder der Mehrheit der Anteilsrechte einer anderen Gesellschaft. Die Zielgesellschaft wird dadurch in den Konzern des Übernehmers eingegliedert, behält aber ihre gesellschaftsrechtliche Selbständigkeit, während die (übertragenden) bisherigen Gesellschafter ihre Stellung verlieren.

B. Zum Asset Deal

Der Asset Deal ist ein Vertrag zur Übernahme der Aktiven und Passiven einer Gesellschaft, ohne dass sich an den gesellschaftsrechtlichen Strukturen und an den Beteiligungsverhältnissen etwas ändern würde. Massgebend sind die Art. 69 ff. FusG (Vermögensübernahme ohne mitgliedschaftliche Komponente, s. 8. Teil § 29).