B. Fusionsbericht und Prüfung
Die obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgane der beteiligten Gesellschaften müssen einen schriftlichen Fusionsbericht erstellen. Er legt den Zweck und die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Folgen der Fusion dar (Art 14 f. FusG).
Ein zugelassener Revisionsexperte prüft Fusionsbericht, Fusionsvertrag und Bilanz und nimmt dazu Stellung (Art. 15 FusG). KMU-Gesellschafter können auf die Prüfung einstimmig verzichten.