1. Einheitliche Rechnung der wirtschaftlichen Einheit

Die konsolidierte Konzernrechnung ist eine Zusammenfassung der Einzelabschlüsse aller Konzerngesellschaften; wobei sämtliche Positionen aus gruppeninternen Beziehungen eliminiert werden. Sie ist damit vergleichbar einer Rechnung, wie sie vorliegen würde, wenn die wirtschaftliche Einheit kein Konzern, sondern eine einzige Gesellschaft wäre.

Die buchhalterische Konsolidierung führt aber nicht zu einer rechtlichen Einheit, insbesondere nicht zu einer Haftung der Mutter für Verpflichtungen, die von der Rechnung erfasst sind (s. aber § 34).