7. Lagebericht

Neben der Bilanz und der Erfolgsrechnung haben nach neuem Recht (Art. 961c OR) nur noch grössere Unternehmen einen Lagebericht (früher Jahresbericht) zu erstellen. Der Lagebericht ist eine verbale Berichterstattung, in welcher der Verwaltungsrat den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten darstellt, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Er enthält Aussagen zum wirtschaftlichen Umfeld (z.B. Marktentwicklung und Branchentrends, Konkurrenz, massgebende Rahmenbedingungen wie Konjunkturlage und Gesetzesänderungen) des vergangenen Jahres, kommentiert die Bestandteile der Jahresrechnung anhand wesentlicher Bilanz- und Erfolgskennzahlen und die weitere Entwicklung des Unternehmens, insbesondere des folgenden Geschäftsjahres, vor allem auch in Bezug auf Risiken und Chancen.

Der Lagebericht nennt die im Geschäftsjahr eingetretenen Ka­pitalerhöhungen und gibt die Prüfungsbestätigung wieder. Er ist nicht Gegenstand der Wirtschaftsprüfung.

Vgl. dazu Art. 961c; 961 Ziff. 3 OR; Swiss GAAP FER Rahmenkonzept Ziff. 34.