14. Anlagen in Produktion
Anlagen in Produktion sind Umlaufvermögen, da sie nicht mit der Absicht langfristiger Nutzung gehalten werden. Die Anlagen in Produktion werden zu den effektiven bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Herstellungskosten aktiviert. Der Gewinn aus der Herstellung wird erst nach der Veräusserung des hergestellten Gutes ausgewiesen (auch Complete-Contract-Methode genannt).
Eine genauere Zuordnung des Gewinns auf die Herstellungsdauer ergibt sich nach der Percentage-of-Completion-Methode (sog. POC-Methode). Die Rechnungslegungsstandards schreiben die Bewertung von Anlagen in Produktion (langfristige Aufträge) nach der POC-Methode vor (Swiss GAAP FER 22, IAS 11). Bei der POC-Methode wird neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie weiteren auftragsbezogenen Aufwendungen ein allfälliger Gewinn anteilsmässig berücksichtigt, sofern die Realisierung mit genügender Sicherheit feststeht (Swiss GAAP FER 22 Ziff. 2). Wenn der Verkauf gesichert ist, soll auch nach OR die POC-Methode zulässig sein (wird aber nicht von der ganzen Lehre vertreten).
Beispiel, Auszug aus dem Anhang der Jahresrechnung der X AG:
Die X AG hat seit der Gründung und unter der Führung der Y Gruppe für die Umsatzerfassung die CC Methode angewendet. Diese besagt, dass der Umsatz erst realisiert wird, wenn das Eigentum und die Risiken auf den Kunden übergegangen sind. Durch den Verkauf an die Z Gruppe wurde diese Art der Umsatzerfassung auf die Percentage of Completion Methode geändert. Diese besagt, dass der Umsatz aufgrund seines Fertigstellungsgrades im Umsatz erfasst werden kann. Die Gesellschaft hat diesen Wechsel gemacht. Der Effekt ist +10 Mio.
Springender Punkt: Das Unternehmen X weist einen Gewinn von 4 Mio. aus. Vgl. dazu auch den GoR Vergeichbarkeit.