II. Konsolidierung: Die einheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen Einheit

Um den Mechanismus der konsolidierten Konzernrechnung besser verstehen zu können, stellt man sich den Konzern als eine einzige, grosse Gesellschaft vor. Sämtliche «gesellschaftsinternen» Verhältnisse finden bei dieser Rechnung keine Beachtung. Sie werden demnach eliminiert. Es zählen einzig die Beziehungen der «Konzern-Gesell­schaft» mit Aussenstehenden.

 Damit wird gegenüber einer Einzelbetrachtung der Konzerngesellschaften (ohne zu konsolidieren) sichergestellt, dass die Vermögenslage des Konzerns nicht durch überhöhte Bilanzsummen und unterschiedliche Bewertungen einzelner Bilanzposten verzerrt wiedergegeben wird.

 Dokumentation: