7. Erfolgsrechnungs – Konsolidierung

Wie die Konzernbilanz eliminiert auch die Konzernerfolgsrechnung konzerninterne Vorgänge, die ohne Konsolidierung doppelt oder erhöht erscheinen würden. Die Erfolgsrechnungskonsolidierung wird nachfolgend für die Vollkonsolidierung erläutert.

a) Dividendenkonsolidierung

In der Konzernerfolgsrechnung sind die Dividendenerträge aus den Beteiligungen an den Tochtergesellschaften zu eliminieren, denn aus der Gesamtkonzernsicht stellen diese Dividendenerträge keinen Ertrag dar, sondern sind eine reine Geldverschiebung von der Tochter- zur Mutterebene.

b) Behandlung von Zwischengewinnen

Grundsätzlich sind Gewinne, die im Rahmen von Transaktionen unter Konzerngesellschaften entstanden sind, zu eliminieren, denn dabei handelt es sich – wenn der Konzern als Einheit betrachtet wird – um rein interne Vorgänge innerhalb des Unternehmens «Konzern». Der «Konzernerfolg» besteht also nur aus dem Erfolg im Verkehr mit Dritten, nicht aber aus dem Erfolg, der durch Geschäfte innerhalb des Konzerns erzielt wird. Um diesen Erfolg im Aussenverhältnis festzustellen, sind die Aufwände aller Konzerngesellschaften zu den Erlösen aller Konzerngesellschaften in Bezug zu setzen. Dabei ist es notwendig, dass sowohl die Aufwände wie auch die Erlöse nach einheitlichen Kriterien festgelegt werden. Solange die Einheitlichkeit sichergestellt ist, ist der Konzern in der Konsolidierung nach Obligationenrecht relativ frei. In der Regelwerk-Konsolidierung bestehen demgegenüber präzise Regeln, nach denen dieser Konzernerfolg festgelegt wird.