4. Internes Kontrollsystem

Im Rahmen der ordentlichen Revision (Art. 728a OR) ist zu prüfen, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) existiert.

Per 1. Januar 2008 trat der Schweizer Prüfungsstandard 890 (Prüfung der Existenz des internen Kontrollsystems) in Kraft. Dieser Standard sieht vor, dass nur die Dokumentation der Ausgestaltung und der Umsetzung des IKS geprüft wird. Nicht Bestandteil der IKS «Existenzprüfung» nach Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR ist hingegen die Prüfung des dauerhaften und mängelfreien Funktionierens des IKS.

Die Prüfung der Funktionstauglichkeit des IKS ist aber gleichwohl sinnvoll, denn nur wenn das Kontrollsystem funktioniert, kann sich der Revisor im Rahmen der Systemprüfung auf das Funktionieren und die Wirksamkeit des geprüften Systems verlassen (was zu einer Einschränkung der Detailprüfungen führen kann).

Dokumentation: