III. Ziel der Revision
Das Hauptziel der Revision besteht im Prüfen, Beurteilen und Berichten.
Prüfungsbericht: Im Prüfungsbericht wird zugesichert, dass die finanzielle Lage des Unternehmens im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften dargestellt (d.h. Buchhaltung und die Jahresrechnung gesetzes- und statutenkonform sind) ist (bei der ordentlichen Revision) oder dass keine Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht (bei der eingeschränkten Revision).
Prüfungsmethode: Die Qualität des Berichts ergibt sich aus der angewandten Methode. Die Aussagen der Revisionsstelle besagen also nicht, dass jeder wirtschaftliche Vorgang in der Buchhaltung und der Jahresrechnung korrekt abgebildet ist, sondern dass der Prüfer gestützt auf die von ihm gewählte Prüfungsmethode zu diesem Schluss gelangt ist. Die Prüfungsaussage ist so gut und so aussagekräftig, wie die (sorgfältig angewendete) Prüfungsmethode.