5. Verein
Ein «Grundkapital» beim Verein ist weder gesetzlich vorgesehen noch geschützt. Ist eine grundkapitalähnliche Garantiesumme in den Statuten vorgesehen, kann diese durch Statutenbeschluss erhöht oder herabgesetzt werden.
Soll nicht die Garantiesumme herabgesetzt, sondern die Aktiven reduziert werden, ist dies nur unter Beachtung der Vorschriften über die Liquidation resp. die Teilliquidation möglich.