A. Grundlagen

Die AG kennt eine institutionalisierte Zweiteilung in die Bereiche nicht geschäftsführende und geschäftsführende Mitglieder. Geschäftsführende Mitglieder sind die Mitglieder des Verwaltungsrats und werden von der GV gewählt. Die Kompetenzabgrenzung zwischen der Mitgliederversammlung (GV), der Geschäftsführung (VR) und der Aufsichtsinstanz (Revisionsstelle) erfolgt im Aktienrecht zwingend nach dem Paritätsprinzip.