6. Verein
Revisionspflichtig sind Vereine, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:
- Bilanzsumme von 10 Millionen CHF;
- Umsatzerlös von 20 Millionen CHF;
- 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
oder wenn ein nachschusspflichtiges Mitglied dies verlangt (Art. 69b ZGB)