6. Verein

Revisionspflichtig sind Vereine, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten:

  • Bilanzsumme von 10 Millionen CHF;
  • Umsatzerlös von 20 Millionen CHF;
  • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;

oder wenn ein nachschusspflichtiges Mitglied dies verlangt (Art. 69b ZGB)