a. Nachschusspflichten für nicht liberierte Aktien
Die Aktiengesellschaft hat gegenüber dem Aktionär den Anspruch, dass dieser den gezeichneten Aktiennennwert voll liberiert. Dieser Anspruch geht gegebenenfalls auf die Konkursverwaltung über. Gezeichnete, aber nicht liberierte Aktien wirken sich somit ähnlich aus wie eine Nachschusspflicht oder Haftung, vorallem wenn zwischen der Zeichnung und der Geltendmachung der Liberierung ein langer Zeitraum liegt.