2. AG

Die AG ist diejenige Gesellschaftsform, welche die Haftung der Gesellschafter sowohl intern (als Nachschusspflicht) wie auch extern als Haftung gegenüber Dritten zwingend verbietet.

Aus der wirtschaftlichen Einheit von Aktionär und Gesellschaft kann sich ausnahmsweise eine Haftung aus Durchgriff ergeben. Dies ist der Fall, wenn die Aktionäre die Gesellschaft rechtsmissbräuchlich einsetzen, indem sie z.B. die Gesellschaft Geschäfte ausüben lassen, ohne sie mit den für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit absolut notwendigen Geld- oder Sachmitteln ausgestattet zu haben.