3. Die Funktion der konsolidierten Konzernrechnung
Die konsolidierte Konzernrechnung ist ausschliesslich eine Informationsquelle für Aktionäre, Konzerngläubiger und Dritte. Hingegen ist sie kein Instrument des Verkehrs- und Gläubigerschutzes wie die Jahresrechnung der Gesellschaft, an die der Gesetzgeber insbesondere auch die Rechtsfolgen der Art. 725 ff. OR knüpft.
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