3. Aus Konzernvertrauen

Erweckt die Mutter durch Umstände oder ein gewisses Verhalten bei Dritten schützenswertes Vertrauen in Bezug auf eine Tochter, gestützt auf welches der Dritte Vermögensdispositionen trifft (insb. mit der Tochter kontrahiert), und erleidet der Dritte Schaden aus diesen Dispositionen, haftet die Mutter dafür.

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