I. Grundlagen

Die WHO hat den Gesundheitsnotstand am 31. Januar 2020 erklärt. Damit wird die Pandemie grundsätzlich als Ereignis von 2020 betrachtet. Der Bundesrat hat am 13. März 2020 mit der COVID-19-Verordnung 2 Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Kraft gesetzt, welche die Wirtschaft stark belasten. Am 25. März 2020 trat die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung in Kraft. Mitte April 2020 erliess der Bundesrat sodann die COVID-19-Verordnung Insolvenzrecht.

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