1. Grundlagen

Die Swiss GAAP FER sind ein Rechnungslegungsstandard für kleine und mittlere Unternehmen. Die Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (true & fair view) vermitteln. Sie regeln die Kernfragen der Rechnungslegung. Nicht behandelte Fragestellungen sind im Sinne des Oberziels true & fair view zu lösen. Die Normen der Swiss GAAP FER werden durch die «Fachkommission für Empfehlungen zur Rechnungslegung» erlassen.

Die Swiss GAAP FER haben seit Mitte der neunziger Jahre eine breitere Anerkennung gefunden. Seit dem 1. Januar 2005 gelten die Swiss GAAP FER als Mindeststandard für die Jahres- und Zwischenberichterstattung von an der SIX Swiss Exchange kotierten Aktien in den regulatorischen Segmenten Swiss Domestic Standard, Standard für Immobiliengesellschaftenund für Emittenten, welche ausschliesslich Forderungsrechte (z.B. Anleihen) kotiert haben. Im Kotierungsreglement und in den entsprechenden Richtlinien der SIX Swiss Exchange sind die Swiss GAAP FER entsprechend verankert.

Die FER 2014/2015 bestehen aus vier Bausteinen:

  • dem Rahmenkonzept,
  • den Kern-FER,
  • weiteren Standards sowie
  • den Swiss GAAP FER 30 für Konzerne.

Die Anwendung der FER-Vorschriften erfolgt zweistufig. Kleine Organisationen können sich darauf beschränken, das Rahmenkonzept und die ausgewählten zentralen Fachempfehlungen (Kern-FER; Swiss GAAP FER 1 bis 6) zu beachten. Voraussetzung dafür ist, dass sie in zwei aufeinander folgenden Jahren zwei der nachstehenden Kriterien nicht überschritten:

  • Bilanzsumme von CHF 10 Millionen;
  • Jahresumsatz von CHF 20 Millionen;
  • 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Für alle anderen Anwender gelten die Kern-FER, die weiteren Swiss GAAP FER und, wenn es sich um Konzerne handelt, zusätzlich die Swiss GAAP FER 30 «Konzernrechnung».