2. Prüfungsstandards
Neben den Bestimmungen des OR, die nur Grundsätze beschreiben, werden Revisionen gestützt auf Prüfungsvorschriften durchgeführt, die von der Treuhand-Kammer ausgearbeitet wurden. Aktuell sind dies die im Jahr 2013 verabschiedeten Schweizer Prüfungsstandards (PS), sowie die im Jahr 2015 verabschiedeten Standards zur eingeschränkten Revision (SER).
Die Prüfungsstandards der Treuhand-Kammer wurden in den letzten Jahren stetig angepasst. Das Revisionshandbuch der Schweiz (RHB) wurde 1998 durch das Schweizer Handbuch für Wirtschaftsprüfung (HWP) ersetzt. Die aktuellste Fassung des HWPs wurde 2014 verabschiedet.
Die PS verkörpern eine Umsetzung aller ISA (International Standards of Auditing der International Federation of Accountants), die im Dezember 2009 publiziert wurden.
Die Eingeschränkte Revision ist eine schweizerische Eigenheit. Sie basiert auf der international verbreiteten Review (sog. prüferische Durchsicht) und umfasst zusätzlich die vom Gesetz geforderten angemessenen Detailprüfungen. Die Standards zur Review sind für die eingeschränkte Revision nicht massgebend.
Die PS und der Standard zur eingeschränkten Revision dienen zudem als Massstab für Gerichte und Behörden, um die Qualität der Prüfungsleistung zu beurteilen. Sie können also auch im Rahmen eines Verantwortlichkeitsverfahrens gegen eine Revisionsstelle relevant werden. Die Prüfungsstandards sind nicht mit den Rechnungslegungsstandards zu verwechseln.
Dokumentation:
- Treuhandkammer Schweizer Prüfungsstandards 2010
- Treuhandkammer und STV/USF Schweizerischer Treuhänderverband Standard zur eingeschrankten Revision – Version vom Dezember 2007
- Grundsatze zur Abschlussprüfung – GzA Ausgabe 2001
- Handbook of International Standardts on Auditing ISA/IFAC 2009
- Verordnung des Bundesrates vom 24. August 2005 über die Revisionsstelle von Stiftungen