6. Anhang zur Jahresrechnung

Der Anhang (Art. 959c OR) enthält insbesondere Angaben über:

  • Sicherheiten: den Gesamtbetrag der Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellungen zu Gunsten Dritter und den Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener Verpflichtungen verpfändeten oder abgetretenen Aktiven sowie der Aktiven unter Eigentumsvorbehalt;
  • den Restbetrag der Verbindlichkeiten aus kaufvertragsähnlichen Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtungen, sofern diese nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag auslaufen oder gekündigt werden können;
  • Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen;
  • den Gesamtbetrag der aufgelösten Wiederbeschaffungsreserven und der darüberhinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen Reserven übersteigt, wenn dadurch das erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger dargestellt wird;
  • Erwerb, Veräusserung und Anzahl der von der Gesellschaft oder von ihr kontrollierten Gesellschaften gehaltenen eigenen Aktien;
  • rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei denen ein Mittelabfluss entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann (Eventualverbindlichkeit);

(allenfalls) die Gründe, die zum vorzeitigen Rücktritt der Revisionsstelle geführt haben.