3. GmbH
Das Grundkapital – im GmbH-Recht als Stammkapital bezeichnet – muss mindestens CHF 20’000 betragen (Art. 773 OR) und muss voll liberiert sein (Art. 774 Abs. 2 OR); eine Höchstgrenze existiert nicht (mehr). Für ausländische Währungen gelten die Regeln der AG. Das Stammkapital lässt sich den Statuten entnehmen und ist den Gesellschaftsgläubigern bekannt.
Das Stammkapital verfolgt die gleichen Ziele wie das Grundkapital bei der AG. Es will eine (rechnerische) Garantiesumme schaffen, die nicht angetastet oder verringert werden soll. Wie im Aktienrecht wird dieses Ziel durch Rückgabeverbote realisiert.