C. Erwerb eigener Stammanteile
Wie die AG kann auch die GmbH eigene Stammanteile halten. Jedoch ebenfalls höchstens 10% (bzw. 35% bei Vinkulierung, Austritt, Ausschluss) mit frei verwendbarem Eigenkapital erwerben (Art. 783 OR). Im Übrigen gelten die Bestimmungen über den Erwerb eigener Aktien analog.